Banken und Sparkassen in Hamburg fordern bei einer vorzeitigen Ablösung von Hypothekendarlehen: Baufinanzierung und Immobilienfinanzierung von den Kreditnehmern oft eine zu hohe Entschädigung - die sogenannte Vorfalligkeitsentschädigung.
Der Darlehensnehmer hat das Recht, ein aufgenommenes Darlehen / Kredit schon vor Ablauf der Zinsbindung abzulösen. Das ist zum Beispiel bei Umschuldung, beim Haus oder Wohnung verkaufen bei einer Scheidung in Hamburg und Umgebung der Fall. Das Kreditinstitut kann dann auf einer sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung bestehen, da es das Geld nicht zu dem Zinssatz anlegen kann, den es für die Immobilienfinanzierung oder das Baudarlehen bekommen hätte.
Dies gilt auch, wenn man das vereinbarte Darlehen nicht in Anspruch nimmt. Die Höhe der Entschädigung ist dann von dem Zinssatz abhängig, den der Kreditgeber für eine andere Anlageform erhalten würde. Je weniger die Bank oder Sparkasse in Hamburg oder Umgebung erhält, umso höher ist die Vorfälligkeitsentschädigung. Der Bundesgerichtshof hat jedoch entschieden, dass das Kreditinstitut bei der Ermittlung der Höhe die Rendite von Pfandbriefen heranzuziehen hat. In vielen Fällen fällt somit der Betrag bei vorzeitiger Kreditablösung niedriger aus. Mit dieser Problematik haben wir als Immobilienkaufleute oft zu tun, auch schon für Kunden Nachverhandlungen geführt – es lohnt sich!
Wenn auch Sie vor Ablauf des Darlehensvertrags Ihr Haus oder Ihre Wohnung in Hamburg verkaufen wollen oder müssen, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Alle oben genannten Angaben ohne Gewähr auf Aktualität und Richtigkeit.
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