Die zweite Verordnung zur Veränderung der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist seit dem 01.05.2014 in Kraft. Daraus ergeben sich geänderte Regeln zum Energieausweis / Energiepass, die Auswirkungen auf den Verkauf und die Vermietung einer Immobilie in Hamburg haben.
Wer ein Haus oder eine Wohnung in Hamburg verkaufen oder vermieten möchte, der muss Kaufinteressenten schon bei der Besichtigung einen gültigen Energieausweis vorlegen und die Verbrauchsdaten sogar schon in der Immobilienanzeige veröffentlichen, um den Energieverbrauch des Objektes nachzuweisen. Kann der Eigentümer keinen Energiepass vorlegen, muss er mit einem Bußgeld rechnen.
Es gilt grundsätzlich: Der Verbrauchsausweis ist generell zugelassen für Mehrfamilienhäuser mit mindestens fünf Wohnungen sowie sämtliche Häuser zum Wohnen, bei denen schon die Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten wird. Demnach ist für ältere bisher nicht sanierte Häuser mit höchstens vier Wohnungen der Verbrauchsausweis nicht erlaubt - hier muss ein Bedarfsausweis ausgestellt resp. bei einem Verkauf oder einer Vermietung vorgelegt werden. Es gibt aber auch Ausnahmen: u. a. denkmalgeschützte Immobilien, Gebäude kleiner als 50 m², Ferienhäuser resp. Gebäude, die nicht regelmäßig beheizt oder gekühlt werden müssen und Objekte mit besonderer Nutzung wie Werkstattgebäude.
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