Der Flächennutzungs- und Bebauungsplan (B-Plan) wird in Hamburg als Rechtsverordnung erlassen. Er regelt die denkbaren Nutzungen und Bebauungen aller Grundstücke, die sich in seinem Geltungsbereich befinden.
Festgesetzt ist im Bebauungsplan Hamburg etwa, ob auf einem Grundstück ein Wohnhaus, ein Bürogebäude oder ein Gewerbebetrieb errichtet werden darf. Er bestimmt außerdem, dass überhaupt keine Bebauung realisierbar ist, weil eine Grünfläche, ein Spielplatz, eine Straße oder Ähnliches vorgesehen ist.
Ferner enthält der Bauleitplan zum Beispiel Aussagen über die Höhe neuer Gebäude, welche Grundflächen oder Geschossflächen der Baukomplex haben darf und wie viele Freiflächen auf Baugrundstücken vorhanden sind.
In Paragraf 9 des Baugesetzbuchs (BauGB) sind die gesamten möglichen Inhalte eines Bebauungsplanes aufgelistet. Die Reglementierungen im Bebauungsplan sind aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu entwickeln und konkretisieren die städtebauliche Planungstätigkeit. Im Bebauungsplan sind rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung in Hamburg dokumentiert.
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