Informationen zum Hamburger Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG)

Das Hamburger Klimaschutzgesetz wurde zuletzt am 24. November 2020 aktualisiert und in seiner aktuellen Fassung veröffentlicht. Das Gesetz zielt darauf ab, die Treibhausgasemissionen in Hamburg bis zum Jahr 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber dem Basisjahr 1990 zu reduzieren und bis spätestens 2050 eine klimaneutrale Stadt zu erreichen.

 

Zu den wichtigsten Maßnahmen des Gesetzes gehören die Verpflichtung zur Erstellung eines Klimaschutzplans, die Einführung eines Klimaschutzfonds, die Förderung von erneuerbaren Energien und Energieeffizienzmaßnahmen sowie die Reduzierung von Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor.

 

Eine wesentliche Neuerung der aktuellen Fassung ist die Einführung eines Klimaschutzbeirats, der aus Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft, Verbänden und Zivilgesellschaft besteht und die Stadt bei der Umsetzung des Klimaschutzgesetzes berät.

Klimaschutz Hamburg

Was beinhaltet das Hamburgische Klimaschutzgesetz

Das Hamburger Klimaschutzgesetz beinhaltet eine Vielzahl von Maßnahmen und Bestimmungen, die darauf abzielen, die Treibhausgasemissionen in Hamburg zu reduzieren und die Stadt bis spätestens 2050 klimaneutral zu machen. Hier sind einige der wichtigsten Bestimmungen des Gesetzes:

 

  • Verpflichtung zur Erstellung eines Klimaschutzplans: Die Stadt Hamburg ist verpflichtet, alle fünf Jahre einen Klimaschutzplan zu erstellen, der konkrete Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen in verschiedenen Sektoren wie Verkehr, Gebäude und Industrie enthält.
  • Einführung eines Klimaschutzfonds: Ein Klimaschutzfonds wurde eingeführt, um Investitionen in den Klimaschutz zu fördern, insbesondere in den Bereichen erneuerbare Energien und Energieeffizienz.
  • Förderung erneuerbarer Energien: Hamburg fördert den Ausbau erneuerbarer Energien, insbesondere durch den Ausbau von Wind- und Solarenergie. Bis 2030 soll der Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch der Stadt auf 100 Prozent gesteigert werden.
  • Energieeffizienzmaßnahmen: Das Gesetz enthält Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden, Industrie und Verkehr, einschließlich der Förderung von energetischen Sanierungen (u.a. Mehrfamilienhaus mit Mietwohnungen und Eigentumswohnungen, Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Reihenhaus) und des Einsatzes von effizienten Technologien.
  • Reduzierung von Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor: Hamburg verfolgt das Ziel, den CO2-Ausstoß im Verkehrssektor bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu reduzieren. Hierfür sind Maßnahmen wie der Ausbau des öffentlichen Verkehrs, die Förderung von Fahrradverkehr und der Umstieg auf emissionsarme Antriebe vorgesehen.
  • Klimaschutzbeirat: Das Gesetz sieht die Einrichtung eines Klimaschutzbeirates vor, der die Stadt bei der Umsetzung des Klimaschutzgesetzes berät und Empfehlungen zur Erreichung der Klimaschutzziele gibt.

 

Das Hamburger Klimaschutzgesetz ist somit ein umfassendes Instrument zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen in der Stadt Hamburg. Eingesehen kann das Gesetz in seiner aktuellen Fassung auf der Website der Hamburgischen Bürgerschaft.