Neue Grundsteuer Hamburg ab 2025 - Grundsteuerreform für Immobilien und Grundstücke

Grundsteuer, Grundsteuerreform und Grundsteuererklärung für Hamburg ▷ Ab 2025 wird in allen Bundesländern eine neue Grundsteuer fällig. Dann gilt in Hamburg das Modell: Berechnung nach der Wohnlage. Was das dann für Eigentümer von Immobilien und Grundstücken (Wohnen und Gewerbe) bedeutet und was man beachten muss, wenn man eine Erklärung für die Ermittlung der Grundsteuer in Hamburg einreicht.

 

Grundsteuer Immobilien Hamburg
Mehrfamilienhaus (Mietwohnung, Eigentumswohnung) Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Reihenhaus & Gewerbeimmobilie

Grundsteuerreform in Deutschland: Wie macht Hamburg das? Ab 01.01.2025 gilt die Grundsteuer und die Festsetzung wird durch Abgabe der Grundsteuererklärung bis zum 31.10.2022 an das Finanzamt Hamburg erfolgen. Viele Bundesländer folgen beim Berechnen resp. Ermitteln der Grundsteuer dem Bundesmodell. Einige Länder haben sich aber für ihr eigenes Verfahren entschieden, wie auch die Hansestadt Hamburg: Der Hamburger Senat wird das Wohnlagenmodell einsetzen.

 

Es ist ähnlich wie das Flächenmodell in Bayern. Die Flächen der Grundstücke und der Gebäude bilden die vom Wert unabhängigen Äquivalenzzahlen die Berechnungsgrundlage und nicht der reine Bodenrichtwert. Zusätzlich wird die Wohnlage in Hamburg berücksichtigt. Für Häuser und Wohnungen in „normaler“ Wohngegend gibt es eine Herabsetzung. Folglich zahlt man dann weniger Grundsteuer als gleichwertige Immobilien in „guter“ Lage. Als Grundlage für die Einstufung der Wohnlage ist das Wohnlagenverzeichnis Hamburg.

 

Ermittlung / Berechnung der Grundsteuer in Hamburg

Damit man die Grundsteuer in Hamburg berechnen kann, muss die Feststellung durch Abgabe der sogenannten Grundsteuererklärung erfolgen. Diesbezüglich müssen an das Finanzamt Hamburg für Verkehrsteuern und Grundbesitz folgende Daten übermittelt werden:

 

  • Steuernummer
  • Flurstücks-Nr.
  • Flurstücksfläche
  • Gemarkung
  • Grundbuchblatt-Nr.
  • Grundstücksfläche
  • Wohnfläche bei Wohnimmobilien oder Nutzfläche bei gewerblichen Objekten

 

Auf www.grundsteuer-hamburg.de erhalten Immobilieneigentümer weitere ausführliche Informationen, Anleitungen, Formulare, Vordrucke, Ausfüllhilfen und Tipps, wie die Grundsteuererklärung ausgefüllt werden muss (Steuerberater in Hamburg geben auch gerne Auskunft). Diese Steuererklärung soll bis spätestens zum 31.10.2022 über das Online-Portal www.elster.de eingereicht werden.

 

Hamburger Grundstücks- und Immobilieneigentümer können uns gerne ansprechen.

Alles oben genannten Angaben zu der neuen Grundsteuer in Hamburg werden ohne Gewähr auf Aktualität und Richtigkeit zur Verfügung gestellt, sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information.