Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt auch für Immobilien in Hamburg

Das GEG steht für Gebäudeenergiegesetz (auch als das neue Heizungsgesetz bezeichnet) und ist ein deutsches Gesetz, das am 1. November 2020 in Kraft getreten ist. Das Gesetz gilt auch für Immobilien in Hamburg wie beispielsweise ein Mehrfamilienhaus mit Mietwohnungen und Eigentumswohnungen, Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Reihenhaus und einem Zweifamilienhaus.

 

Das neue Heizungsgesetz wurde am 08.09.2023 beschlossen!

 

Es vereint die bisherigen Gesetze Energieeinsparverordnung (EnEV), Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und soll dadurch für mehr Klarheit und Vereinfachung im Bereich der energetischen Gebäudesanierung sorgen.

 

Das GEG hat zum Ziel, den Energiebedarf von Gebäuden zu senken und somit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Dazu regelt es die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz, die Anlagentechnik sowie den Einsatz erneuerbarer Energien wie Photovoltaik, Solarthermie oder Biomasse. Auch die energetische Bewertung von Gebäuden sowie die Ausstellung von Energieausweisen sind Bestandteil des Gesetzes.

 

Konkret legt das GEG unter anderem folgende Anforderungen fest: 

  • Mindestanforderungen an den Wärmeschutz von Gebäuden 
  • Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien bei Neubauten und Sanierungen 
  • Vorgaben für die Energieeffizienz von Heizungsanlagen und Warmwasserbereitungsanlagen 
  • Regelungen zur Energieberatung und zur Ausstellung von Energieausweisen

 

Das GEG gilt für alle Gebäude in Deutschland (Hamburg), sowohl für Neubauten als auch für Bestandsgebäude bei Sanierungen oder Umbauten. Es soll dazu beitragen, dass Gebäude in Deutschland in Zukunft energieeffizienter werden und damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Gebäudeenergiegesetz
Mehrfamilienhaus Hamburg: Energetische Fassadensanierung mit einer Wärmedämmung, neue Fenster und Dachsanierung // Heizungsgesetz 2023 / 2024 / 2025 / 2026 / 2027 / 2028

//  Zur energetischen Sanierung eines Gebäudes / Immobilie in Hamburg gehören unter anderem die Dämmung der Fassade, Dach und Keller, das Austauschen der Fenster und Türen (Wärmeschutzverglasung) und eine effiziente Wärmetechnik für Heizung (u.a. Wärmepumpe) und Warmwasser. Es kann auch eine Solaranlage auf dem Dach installiert werden.

Sanierungspflicht nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) - auch für Immobilien in Hamburg

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht eine Sanierungspflicht für bestimmte Gebäude vor. Diese Sanierungspflicht betrifft Gebäude, die vor dem 1. Februar 2002 errichtet wurden und die einen bestimmten energetischen Standard nicht erfüllen. Konkret müssen diese Gebäude saniert werden, wenn sie bei einer größeren Renovierung, einem Eigentümerwechsel oder dem Ablauf bestimmter Fristen bestimmte energetische Mindestanforderungen nicht erfüllen.

 

Die Sanierungspflicht bezieht sich dabei auf den Wärmeschutz der Gebäudehülle sowie auf die Heizungsanlage. Die energetischen Anforderungen sind in verschiedenen Stufen gestaffelt und richten sich nach dem Alter des Gebäudes und dem Umfang der Sanierungsmaßnahmen. Die konkreten Anforderungen können je nach Bundesland unterschiedlich sein, da diese für die Umsetzung des GEG zuständig sind.

 

Die Sanierungspflicht soll dazu beitragen, den Energieverbrauch von Gebäuden in Deutschland (Hamburg) zu senken und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Es ist wichtig zu beachten, dass die Sanierungspflicht nicht nur eine gesetzliche Vorgabe darstellt, sondern auch langfristig zu Einsparungen bei den Energiekosten führen kann. Es empfiehlt sich, sich bei einer geplanten Sanierung frühzeitig von einem Energieberater oder Architekten beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die Sanierungsmaßnahmen den Anforderungen des GEG entsprechen.

 

Wärmedämmung lt. GEG bei Gebäuden - auch für Immobilien in Hamburg

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt auch Anforderungen an den Wärmeschutz von Gebäuden fest. Konkret geht es dabei um die Wärmedämmung der Gebäudehülle u.a. von Immobilien wie beispielsweise ein Mehrfamilienhaus mit Eigentums- und Mietwohnungen, Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Doppelhaushälfte und Reihenhaus. in Hamburg, also von Dächern, Außenwänden, Fenstern und Türen. Das Ziel ist es, den Wärmeverlust von Gebäuden zu reduzieren und somit den Energiebedarf für Heizung und Warmwasserbereitung zu senken.

 

Das GEG gibt dabei Mindestanforderungen an den Wärmeschutz vor, die bei Neubauten sowie bei größeren Renovierungsmaßnahmen erfüllt werden müssen. Diese Anforderungen richten sich nach dem Stand der Technik und sollen sicherstellen, dass Gebäude möglichst energieeffizient sind. Bei der Wärmedämmung von Gebäuden sind dabei verschiedene Materialien und Techniken möglich, wie zum Beispiel Dämmstoffe aus Mineralwolle, Styropor oder Holzfaserplatten.

 

Es ist jedoch zu beachten, dass das GEG keine generelle Pflicht zur Wärmedämmung von u.a. Fassaden in Hamburg vorsieht. Auch bei Bestandsgebäuden gilt keine Verpflichtung zur nachträglichen Wärmedämmung. Allerdings kann es in bestimmten Fällen eine Sanierungspflicht geben, die auch die Wärmedämmung umfassen kann (siehe die vorherige Antwort zur Sanierungspflicht laut GEG).

 

Es ist sinnvoll, bei größeren Renovierungsmaßnahmen oder Neubauten frühzeitig einen Energieberater oder Architekten hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass die Wärmedämmung den Anforderungen des GEG entspricht und somit langfristig Energie und Kosten eingespart werden können.

 

Heizungsaustausch in Hamburg lt. dem Gebäudeenergiegesetz (Heizungsgesetz)

Energie Klasse

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt auch Anforderungen an die Energieeffizienz von Heizungsanlagen fest – auch für immobilien in hamburg wie z.B. ein Mehrfamilienhaus mit Miet- und Eigentumswohnungen, Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Reihenhaus und einem Zweifamilienhaus. Bei einem Heizungsaustausch müssen bestimmte Anforderungen des GEG erfüllt werden.

 

Konkret bedeutet dies, dass bei einem Austausch einer alten Heizungsanlage bei Hamburger Häusern eine neue Anlage mit einem höheren Wirkungsgrad und einem geringeren Energieverbrauch installiert werden muss. Der Wirkungsgrad einer Heizungsanlage wird durch den Jahresnutzungsgrad angegeben, der in der Regel auf dem Energielabel der Heizungsanlage zu finden ist. Dieser Jahresnutzungsgrad muss bei der Auswahl der neuen Heizungsanlage berücksichtigt werden.

 

Zudem müssen bei einem Heizungsaustausch in Hamburg bestimmte Anforderungen an die Wärmedämmung der Leitungen und Armaturen erfüllt werden. Hier geht es darum, Wärmeverluste zu minimieren und somit den Energiebedarf der Heizungsanlage zu reduzieren.

 

Die genauen Anforderungen an den Heizungsaustausch bei Immobilien in Hamburg richten sich nach dem jeweiligen Gebäudetyp und der Art der Heizungsanlage. Hier empfiehlt es sich, einen Fachmann, wie einen Heizungsbauer oder Energieberater in Hamburg, zu Rate zu ziehen, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen des GEG eingehalten werden.