Eine im Bebauungsplan Hamburg als private Grünfläche ausgewiesene Fläche nach § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB (Baugesetzbuch) gehört nicht zum Bauland (keine bebaubare Fläche bei einem Baugrundstück) im Sinne von § 19 BauNVO.
Private Grünflächen im B-Plan Hamburg sind als Gartenfläche anzulegen. Es handelt sich ausschließlich um eine Fläche, die keine feste Bebauung durch ein Gebäude aufweist, sondern in seinem natürlichen Zustand belassen werden muss oder mit Pflanzen/Bäume angelegt ist oder den Aufenthalt draußen dient. Eine im B-Plan ausgewiesene private Grünfläche hat regelmäßig negative Auswirkungen auf den Wert / Preis einer Immobilie oder eines Baugrundstücks in Hamburg bei einem Verkauf.
// Eine im Flächennutzungsplan dargestellte private und auch öffentliche Grünfläche hat eine große städtebauliche Bedeutung in Hamburg und dient primär der Verbesserung des Kleinklimas (Ortsklima) für die Bewohner und fördert außerdem eine lockere Bebauung.
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