Eine im Bebauungsplan Hamburg als private Grünfläche ausgewiesene Fläche nach § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB (Baugesetzbuch) gehört nicht zum Bauland (keine bebaubare Fläche bei einem Baugrundstück) im Sinne von § 19 BauNVO.
Private Grünflächen im B-Plan Hamburg sind als Gartenfläche anzulegen. Es handelt sich ausschließlich um eine Fläche, die keine feste Bebauung durch ein Gebäude aufweist, sondern in seinem natürlichen Zustand belassen werden muss oder mit Pflanzen/Bäume angelegt ist oder den Aufenthalt draußen als Gartenland dient. Eine im B-Plan ausgewiesene private Grünfläche hat regelmäßig negative Auswirkungen auf den Wert / Preis einer Immobilie / Haus oder von einem Grundstück in Hamburg beim Verkaufen.
// Eine im Flächennutzungsplan dargestellte private und auch öffentliche Grünfläche hat eine große städtebauliche Bedeutung in Hamburg und dient primär der Verbesserung des Kleinklimas (Ortsklima) für die Bewohner und fördert außerdem eine lockere Bebauung.
Sie möchten eine Immobilie wie beispielsweise einem Einfamilienhaus oder ein Grundstück in Hamburg mit ausgewiesener privater Grünfläche verkaufen, dann setzen Sie sich gerne mit uns für weitere Informationen per E-Mail oder Telefon in Verbindung. Wir sind unter anderem bestens ausgebildete Kaufleute in der Immobilien- und Grundstückswirtschaft und haben sehr viel Erfahrung als Immobilienmakler und Gutachter in Hamburg mit dem Verkaufen und der Ermittlung des Marktwertes von bebauten und unbebauten Grundstücken.
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