Grundstücksteilung in Hamburg und Hamburger Umgebung - Wenn das Grundstück Ihres Einfamilienhauses zu groß ist, kann die Unterhaltung des Gartens beschwerlich und aufwendig sein. Um diese Belastung zu reduzieren prüfen wir, ohne Kosten für Sie, ob man Ihr Grundstück real oder ideell teilen kann. Bei einer Realteilung wird, im Gegensatz zu einer Teilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz § 8 (WEG), das Grundstück wirklich geteilt. Ist eine reale Aufteilung möglich, kann einen höherer Grundstückspreis erzielt werden. Eine Teilungsgenehmigung nach § 8 der Hamburgischen Bauordnung ist seit 01.04.2006 nicht mehr erforderlich.
Auf dem nicht bebauten Grundstücksteil (Pfeifenstiel) ein zusätzliches Haus im Sinne einer Grundstücksverkleinerung als Hinterbebauung / rückwärtige Bebauung entstehen zu lassen, reduziert den Pflegeaufwand und erhöht unter anderem Ihre Altersvorsorge. Bei einem Hausverkauf in Hamburg und Umgebung sollte grundsätzlich geprüft werden, ob man das Grundstück aufteilen bzw. einen Teil abtrennen kann. Wir prüfen selbstverständlich auch, ob ein Bebauungsplan (B-Plan) vorhanden ist oder § 34 Baugesetzbuch (Bau GB) greift. In Hamburg und Umgebung beraten wir Sie gerne und ermitteln, ob eine ideelle Teilung oder eine Realteilung Ihres Grundstücks möglich ist.
// Eine ideelle Grundstücksteilung in Hamburg und Umgebung kann auch ohne Vermessung (Teilungsvermessung) des Grundstücks erfolgen und findet dann durch einen Notar
statt. Man spart die Kosten für ein Vermessungsbüro. Es muss für die Teilung auch keine Genehmigung beim Bauamt eingeholt werden.
Wir informieren Sie sehr gerne über erzielbaren Preise für Grundstücke in Hamburg beim Verkaufen, den Ablauf, Kosten, Mindestgröße, Vermessung, Bodengutachten, Bauvoranfrage sowie Bauantrag und Baugenehmigung bei einer geplanten Grundstücksteilung. Gerne werden wir auch für Sie tätig. Sie erreichen uns für eine Beratung sowohl telefonisch als auch über unser Kontaktformular per E-Mail.
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