In Hamburg gilt die Wohnflächenverordnung (WoFlV) des Bundes für die Wohnflächenberechnung von Wohnungen und Häusern. Die WoFlV legt fest, welche Räume zur Wohnfläche zählen und wie sie berechnet werden müssen.
Die Wohnflächenberechnung ist Grundlage für jeden Kaufvertrag, wie auch bei einem Mietvertrag einer Immobilie in Hamburg. Wurde die Quadratmeterzahl der Wohnfläche falsch ermittelt und ist schon Vertragsbestandteil geworden, ist ein Rechtsstreit vorprogrammiert.
Für Wohnungen in Hamburg gilt folgende Regelung
Die korrekte Angabe der Wohnfläche ist für uns auch wichtig für die Ermittlung des Wertes der Immobilie, da der Preis pro Quadratmeter Wohnfläche eine wichtige Größe bei der Preisfindung bei Häuser und Eigentumswohnungen in Hamburg ist.
Wenn Sie Ihre Immobilie in Hamburg verkaufen möchten, dann sind wir als langjährig ausgebildete Immobilienkaufleute mit großer Bewertungs- und Verkaufserfahrung die richtigen Ansprechpartner für Sie. Rufen Sie uns an oder senden Sie uns über unser Kontaktformular eine E-Mail.
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