Grundstücksbewertung inkl. Verkauf

Sie möchten Ihr Grundstück in Hamburg, auch mit altem Haus darauf, verkaufen und vorab kostenlos bewerten lassen? Wir als bestens ausgebildete Kaufleute in der Grundstückswirtschaft mit jahrzehntelanger Erfahrung als Makler und Gutachter für bebaute und unbebaute Grundstücke in Hamburg helfen Ihnen gerne weiter, denn je nach Lage können sich die Grundstückspreise auch 2025 (die vom Gutachterausschuss Hamburg für Grundstückswerte herausgegebenen Bodenrichtwerte für Wohngrundstücke und Gewerbegrundstücke) erheblich unterscheiden.

 

Bauland in Hamburg für beispielsweise einem Einfamilienhaus, Doppelhaus, Reihenhaus oder einem Mehrfamilienhaus sowie für eine Gewerbeimmobilie in den „besten“ Hamburger Stadtteilen erzielen beim Verkaufen meist einen überdurchschnittlichen hohen Preis pro Quadratmeter, während man im Hamburger Speckgürtel aktuell noch ein Baugrundstück zu einem erschwinglichen Preis erwerben kann. Für einen erfolgreichen Verkauf sollten Sie Ihren Bauplatz in Hamburg Nord, West, Süd und Ost darum vorher immer von Fachleuten wie uns bewerten lassen.

 

Sie wollen verkaufen und fragen sich: Was ist mein Grundstück in Hamburg wert? Starten Sie gleich hier online mit dem obigen Bewertungsformular für unsere kostenlose Wertermittlung oder lesen einfach weiter, um noch viele weitere sehr nützliche Informationen zu erhalten ...

 

Grundstück in Hamburg vermarkten inkl. Grundstückswert ermitteln

Unter Zuhilfenahme der Bodenrichtwerte in Hamburg bekommt man meist einen ersten Überblick. Diese Werte werden regelmäßig von der Stadt Hamburg herausgegeben. Allerdings wird dieser aus allen Verkäufen aus der Vergangenheit errechnet. Damit ist dieser Bodenrichtwert nur ein Wert, der die Vergangenheit widerspiegelt und die aktuelle Dynamik des Grundstücksmarktes in Hamburg völlig außer Acht lässt. So stellen wir immer häufiger fest, dass der tatsächlich erzielte Grundstückspreis für Wohngrundstücke oft über dem Preis liegt, der vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte der Stadt Hamburg ermittelt wurde.

 

Ihr Vorteil bei uns: Wir sind richtig ausgebildete Kaufleute für die Grundstückswirtschaft

Grundstücke Hamburg
Als sehr erfahrene Grundstücksmakler in Hamburg erzielen wir für baureife Grundstücke immer die besten Verkaufspreise. Grundstückspreise Hamburg 2024: Wir ermitteln für Sie vor dem Verkaufen den Preis pro Quadratmeter.

Eine weitere Möglichkeit Baugrund in Hamburg vor dem Verkaufen zu bewerten ist das Vergleichswertverfahren. Bei dieser Variante werden die Kaufpreise bereits verkaufter Wohngrundstücke und Gewerbegrundstücke verglichen. Bei dieser Wertermittlung werden aktuellere Grundstücksdaten herangezogen und somit kann ein weitaus realistischerer Bodenwert dargestellt werden.

 

 

 

Jedoch beeinflussen verschiedene Faktoren das Schätzen eines Grundstückswertes. Hierbei darf z.Bsp. nicht unbeachtet bleiben, wenn ein Bebauungsplan (B-Plan), eine Bauvoranfrage/ Bauvorbescheid oder sogar schon eine Baugenehmigung vorliegt. Ebenso wichtig ist die Frage: Welche Ausrichtung das Grundstück vorweist. Gibt es Beeinträchtigungen durch Straßenverkehr oder Lärm vom Flughafen oder liegt das Baugrundstück vielleicht in einem Mischgebiet, sodass auch Gewerbeobjekte in der näheren Umgebung vorhanden sind? Dennoch ist der wichtigste Fakt die Bebaubarkeit. Ein nicht bebaubares Grundstück in Hamburg wird man kaum verkaufen können. Handelt es sich um Bauerwartungsland, Flächen, die in absehbarer Zeit zur Bebauung freigegeben werden, müssen weitere Faktoren geprüft werden. Ebenso müssen Verbindlichkeiten bei Land mit Erbpacht/ Erbbaurecht genau betrachtet werden.

 

 

Mit uns gelingt die Vermarktung Ihres Grundstücks in Hamburg zum besten Preis

Wir sind eine sehr gute Adresse, wenn es um einen Grundstücksverkauf in Hamburg geht: Unser Fachwissen auf diesem Gebiet haben wir u. a. aus einer mehrjährigen Ausbildung zu Kaufleuten in der Grundstückwirtschaft und nicht zuletzt aus unserer sehr langen Berufserfahrung auf dem Immobilien- und Grundstücksmarkt. Wir können Ihnen u. a. auch sagen, ob Steuern beim Verkaufen anfallen. Als Gutachter in Hamburg haben wir schon viele Grundstücke bewerten dürfen und dann als Makler zu besten Preisen verkaufen können.

 

Eine Bewertung von Grundstücken in Hamburg ist keine einfache Angelegenheit, die von Vertrauen geprägt sein sollte – nutzen darum auch Sie unser Fachwissen für eine kostenfreie Bewertung (Verkehrswert / Marktwert ermitteln) mit anschließendem Verkauf. Rufen Sie uns einfach an oder kontaktieren Sie uns per E-Mail.

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Lexikon über Grundstücke und Bauen in Hamburg zur allgemeinen Information

Nachfolgend finden Sie Begriffserläuterungen von A bis Z ... 

Grundstückslexikon

Abbruchgenehmigung Hamburg

Wer ein altes Haus wie beispielsweise ein Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus in Hamburg abreißen möchte, der benötigt regelmäßig eine Abrissgenehmigung. Nur Vorhaben, die nach der Bauordnung für Hamburg verfahrensfrei sind, benötigen keiner Genehmigung für einen Abriss resp. Abbruch.

 

Wir übernehmen für Sie: Grundstück in Hamburg mit Altbestand verkaufen

 

Abstandsflächen / Abstand zur Grundstücksgrenze

Wenn man in Hamburg ein Haus bauen möchte, muss man einen Abstand zum Nachbargrundstück einhalten, dessen Berechnung im Bebauungsplan sowie in den Bestimmungen der Hamburger-Bauordnung zu finden sind.

 

Altlasthinweiskataster (Auskunft über Altlasten)

In diesem Kataster werden Informationen über Flächen festgehalten, für die Hinweise auf Belastungen im Boden (schädliche Bodenveränderungen) vorliegen.

 

Art der baulichen Nutzung

Die bauliche Nutzungsart gibt Aufschluss darüber, welche Nutzungen in einem Gebiet möglich sind:

 

Kurzbezeichnung = Baugebiet (Charakter)

 

W = Wohnbaufläche

WS = Kleinsiedlungsfläche (u.a. Wohnimmobilien mit entsprechendem Nutzgarten)

WR = Reine Wohngebiete (dienen nur zu Wohnzwecken)

WA = Allgemeine Wohngebiete (überwiegend zum Wohnen ausgewiesen)

WB = Besondere Wohngebiete (mit dem Wohnen vertretbare gewerbliche Firmen)

M = Gemischte Bauflächen

MD = Dorfgebiete (u.a. landwirtschaftliche Betriebe)

MI = Mischgebiete (Wohnen und Gewerbegebiete, die das Wohnen nicht stören)

MK = Kerngebiete (Handelsbetriebe und zentrale Einrichtungen für die Wirtschaft, Kultur und Verwaltung)

G = Gewerbliche Bauflächen

GE = Gewerbegebiete

GI = Industriegebiete

 

Bauweisen

Offene Bauweise = Einzelhäuser / Einfamilienhäuser (E) und Doppelhäuser (D) mit Grenzabstand, der festgelegt ist, Ausnahmen sind dabei Carports und Garagen

 

Geschlossene Bauweise = Doppelhäuser (D) oder Reihenhäuser (R) ohne seitlichen Abstand zur Grenze

 

Ausnahmen, Abweichungen & Befreiungen beim Bauen

Ein Bauvorhaben in Hamburg soll den geltenden rechtlichen Vorschriften entsprechen. Die geltenden Satzungen der Hamburgischen Bauordnung sollten immer eingehalten werden. Es kann aber bei Bauplanungen des Bauherrn und deren Architekten vorkommen, dass von den Vorgaben abgewichen wird. Solche Abweichungen von der Bauordnung oder Ausnahmen und Befreiungen von den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) können unter bestimmten Bedingungen zugestimmt werden. Diesbezüglich muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden.

 

Bauakte

Eine Akte wird angelegt sobald ein Grundstück bebaut wird und enthält Grundrisse, Baupläne, Statik und alle Schriftstücke, die mit dem Bauvorhaben in Verbindung stehen.

 

Bauamt / Bauprüfabteilung für Bauangelegenheiten

Das Bauamt in Hamburg (eine Behörde im Bezirksamt) ist mit planerischen Aufgaben von Bauvorhaben ermächtigt. Dazu gehören: öffentliche Gebäude und Anlagen sowie Bautätigkeiten im Hochbau, die Wasserversorgung sowie die Abwasserentsorgung. Es ist auch maßgeblich an Planungen zum Erschließen von neuen Baugebieten beteiligt. Im Anschluss der Planungen müssen die zuständigen Ausschüsse ihr Einverständnis erklären, damit eine Rechtsfähigkeit erreicht werden kann.

 

Die Bauprüfabteilung in Hamburg (Fachamt für Bauprüfung) ist dafür zuständig, wen man ein Gebäude neu bauen, ändern, umnutzen, erweitern sowie ein altes Haus abreißen will. Dieses Amt prüft die Anträge und erteilt dann auch die Genehmigungen.

 

Bauantrag

Mit einem Bauantrag stellt der Bauherr einen Antrag für eine Baugenehmigung. Nur wenn er diese hat, kann er das geplante Bauvorhaben auch umsetzen. Die antragstellende Person muss vorlageberechtigt sein und das sind in der Regel Architekten und Bauingenieure in Hamburg.

 

Bauerwartungsland

Es gibt Gebiete in Hamburg, die im Nutzungsflächenplan grundlegend als bebaubare Flächen vorgesehen sind. Diese sind aber noch nicht erschlossen und können im Bebauungsplan zukünftig auch nicht als Bauland ausgewiesen werden.

 

 Baufenster

Unter einem Baufenster (oft auch als Baufeld oder überbaubare Grundstücksfläche bezeichnet), ist ein Teil eines Grundstücks gemeint, das beispielweise mit einem Einfamilienhaus, Doppelhaus, Reihenhaus oder auch einem Mehrfamilienhaus in Hamburg bebaut werden kann. Diese Fläche wird im Bebauungsplan durch Baulinien, Baugrenzen oder auch Bebauungstiefen festgelegt.

 

Baugenehmigung

Eine Baugenehmigung in Hamburg ist im Baurecht die Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde, ein Gebäude zu errichten, zu ändern oder auch abzureißen. Der Bauherr muss die Genehmigung bei der Hansestadt Hamburg beantragen, bei der er einen Bauantrag stellen muss.

 

Die Höhe der Gebühren für eine Genehmigung zum Bauen (u.a. Hausbau) in Hamburg belaufen sich auf ca. 0,5 % der Kosten für die gesamte Herstellung (ohne Grundstückskosten).

 

Baugesetzbuch (BauGB)

Das Baugesetzbuch in Deutschland, dessen Vorgänger das Bundesbaugesetz war, ist das wichtigste Gesetz des Planungsrechts, wenn es ums Bauen geht. Die Bestimmungen daraus haben den größten Einfluss auf u. a. die Gestaltung und Entwicklung der besiedelten Fläche und auf die „Bewohnbarkeit“ von Städten wie Hamburg und von Dörfern.

 

Baugebiete ausweisen

Die Ausweisung von Bauland in Hamburg kann auf ganz verschiedene Art und Weise geschehen. Die Erschließung des betreffenden Gebietes muss abgesichert sein und schließt alle Abläufe aus, die das Bauen behindern resp. unmöglich machen.

 

Baulast

Es gibt verschiede Arten von Baulasten. Die am bekanntesten sind wohl für: Abstandsflächen, Anbau und Vereinigung. Die Vereinigungsbaulast besagt, dass zwei oder mehrere Grundstücke im Baurecht als ein einziges Grundstück behandelt werden. Welche Baulasten auf einem Grundstück lasten, ist im Baulastenverzeichnis Hamburg vermerkt.

 

Baulinien und Baugrenzen

Eine Baugrenze ist eine absolut festgelegte Grenze, die auch nicht überschritten werden darf. Primär besteht der Unterschied der Baulinie zu der Baugrenze darin, dass die Baulinie / Fluchtlinie keine Abweichung erlaubt.

 

Baunebenkosten

Unter Baunebenkosten sind alle Kosten zu verstehen, die bei einem Hausbau in Hamburg neben den Kaufpreis für das Grundstück und das Haus anfallen können. Wer mit einer Baufirma zusammenarbeiten möchte, sollte vor Unterzeichnung des Bauvertrages unbedingt dieses Thema ansprechen.

 

 

Baunutzungsverordnung (BauNVO)

Diese Verordnung bestimmt in Deutschland die möglichen Festsetzungen von Art und Maß einer baulichen Nutzung eines Grundstücks, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden kann in einem Bauleitplan.

 

Baurecht

Dieses private und öffentliche Recht bezeichnet die Gesamtheit alle rechtlichen Normen, die das Bauen in Deutschland betreffen.

 

Baustufenplan

In Hamburg gibt es viele Bereiche mit vorhandenen Plänen für die Bebaubarkeit von vor 1960, die schon vor dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes aufgestellt worden sind. Dazu gehören unter anderem auch die Baustufenpläne. Sie werden als übergeleitete Bebauungspläne angesehen und haben nach wie vor ihre Gültigkeit. Die Regeln im Stufenplan sind nicht so streng ausgelegt wie die heutigen B-Pläne und gelten als „einfacher“.

 

Bauvoranfrage und Bauvorbescheid

Eine Voranfrage ist ein vorangestellter Teil der Baugenehmigung und stellt weit mehr als nur eine unverbindliche Auskunft dar. Ein Architekt kann im Rahmen einer Bauvoranfrage noch einzelne offene Fragen klären. Geht das Antragsverfahren positiv aus, wird dem Architekten ein positiver Vorbescheid ausgestellt, mit dem er rechtssicher weiterplanen kann.

 

Bauweise

Die Massivbauweise ist wohl die bekannteste Art, ein Haus zu bauen. Ein Massivhaus bietet eine gute Qualität, ein sehr angenehmes Raumklima und beim Verkaufen erzielt man gegenüber anderen Bauarten (Fertighaus, Holzhaus ...) einen höheren Verkaufspreis, so unsere jahrzehntelange Erfahrung als Gutachter und Makler für Immobilien und Grundstücke in Hamburg.

 

Bebauungsplan Hamburg

Dieser Plan ist ein das wichtigste Instrument für die „Raumplanung“. Er enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Er wird aus den Flächennutzungsplanen heraus entwickelt und gibt die Regeln vor, wie eine mögliche Nutzungsart und Bebauung von Gebieten und Grundstücken auszusehen hat.

 

Bodengutachten

Ein Baugrundgutachten (auch als Gründungsgutachten oder geologische Stellungnahme bezeichnet) gibt Auskunft über die Beschaffenheit eines Bodens und soll bestätigen, ob ein Grundstück resp. der Baugrund für die angedachte Bebauung geeignet ist. Mit so einem Gutachten, erstellt von einem Ingenieur für Geotechnik (Bodengutachter resp. Sachverständiger) über die Untersuchung des Bodens, sollen die wechselnden Wirkungen zwischen dem Untergrund, dem geplanten Baukörper, dem Grundwasser und der bebauten Nachbarschaft ergründet werden.

 

Bodenrichtwerte Hamburg

Dieser Bodenwert ist eine Auskunft über den durchschnittlichen Preis pro Quadratmeter für ein Grundstück innerhalb eines Gebietes / Stadtteils in Hamburg. Er wird aus den Kaufpreisen resp. Verkaufspreisen vergangener Grundstückskaufverträge unter Berücksichtigung von u. a. Eigenarten bei der Wohnlage und Zustand des Grundstücks vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Hamburg ermittelt. Wir haben alle Immobilienmarktberichte Hamburg für Immobilien und Baugrundstücke der letzten 10 Jahren vorliegen.

 

Erbpacht 

Diese Pacht wird offiziell auch Erbbaurecht genannt und gibt die Möglichkeit, einen Bauplatz zu bebauen, von dem Sie nicht Eigentümer sind. Es wird Ihnen lediglich während der Nutzungsdauer entgeltlich zur Verfügung gestellt. In der Praxis findet man am meisten eine Dauer von 99 Jahren. Es hat also nichts mit einer Erbschaft resp. ein geerbtes Grundstück in Hamburg zu tun.

 

 Erschließung

Hier ist der Anschluss eines Bauplatzes an die Versorgungsnetze für Strom, Gas, Wasser, Regenwasser, Abwasser, Internet, Telefon und Kabelfernsehen gemeint. Ein Grundstück kann erschlossen werden, wenn es nach dem Gesetz im B-Plan festgelegt wurde.

 

 Fällgenehmigung (Baumschutz Hamburg)

Baumfällung mit einer Genehmigung nach der Baumschutzverordnung Hamburg: Sie können Baumschnitt und Baumfällungen in Hamburg nur in der Zeit vom 1. Oktober bis 14. März durchführen. In der Baumschutzverordnung ist geregelt, ob Sie eine behördliche Ausnahmegenehmigung für das Fällen von u. a. Bäumen benötigen.

 

 Flurkarte

Wer in Hamburg eine Immobilie oder ein Grundstück kaufen oder verkaufen möchte, sollte sich für die Flurkarte interessieren, die in anderen Teilen Deutschlands auch als Liegenschaftskarte oder Katasterkarte bezeichnet wird. Diese Karte gibt Auskunft über die Lage von Grundstücken, ihre Bebauung und über weitere amtliche Bezeichnungen.

 

  Flurstück

 Flurstücke sind ganz klar abgegrenzte Teile der Erdoberfläche, die durch das amtliche Vermessungswesen geometrisch festgelegt und gekennzeichnet wurden.

 

 Gehwegüberfahrt in Hamburg herstellen

Eine Grundstückszufahrt oder auch eine Bordsteinabsenkung dienen dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen. Wenn Sie neu bauen möchten und der Bordstein als Zufahrt abgesenkt werden muss, benötigen Sie eine Genehmigung, die Sie beantragen müssen. In der Regel werden Ausführungen auf öffentlichen Straßen und Gehwegen von der Hansestadt Hamburg beauftragt. Nur sehr selten bekommt man die Erlaubnis, Arbeiten selbst mit einem von der Behörde zugelassenen Tiefbauunternehmen ausführen zu lassen.

 

Baustellenzufahrt in Hamburg auf öffentlichen Grund und Boden

 Wer die öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Wege und Plätze) über einen normalen Gebrauch hinaus benutzen möchte, der braucht eine Sondernutzungserlaubnis. Dazu zählt auch die Herstellung einer Baustellenzufahrt.

 

 Geschossflächenzahl

Die Geschossflächenzahl, auch GFZ genannt, bestimmt das Verhältnis der Geschossfläche zur Grundstücksfläche. Ein festgelegter Wert von 0,3 sagt aus, dass auf einem 1.000 Quadratmeter großen Grundstück max. 300 m² Geschossfläche errichtet werden darf.

 

 Gewerbegrundstück

Auf einem rein gewerblich nutzbaren Grundstück in Hamburg kann man auch nur Gewerbeimmobilien für beispielsweise Handel, Handwerk, Produktion, Logistik oder das Dienstleistungsgewerbe erstellen.

 

Grundbuch

Das Grundbuch besteht aus drei Teilen. Das Grundbuch Deckblatt gibt das zuständige Amtsgericht Hamburg, Band und Blatt im Bestand wider. Das Bestandsverzeichnis gibt Auskunft über die Lage und der Größe und dem Kataster diesbezüglich. Dort wird dann die Gemarkung, Flur und Flurstück angegeben. Danach folgen dann die drei Abteilungen. In Bestandsverzeichnis sind dann auch die grundstücksgleichen Rechte wie Wohnungseigentum und Erbbaurecht eingetragen.

 

Abteilung 1

Hier sind die Eigentumsverhältnisse eingetragen.

 

Abteilung 2

Die Lasten und Beschränkungen sind hier aufgeführt, die auf dem Grundstück / auf der Immobilie liegen können wie beispielsweise Wegerechte, Wohnrechte, Vorkaufsrechte oder Ähnliches.

 

Abteilung 3

 Die dritte Abteilung vermerkt die Grundpfandrechte, also die Grundschulden resp. Hypotheken. Haben die Eigentümer einen Kredit für den Kauf der Immobilie aufgenommen, wird die Grundschuld für die finanzierende Bank dort eingetragen.

 

Grundbuchauszug

Dieser wird dringend während eines Immobilien- und Grundstücksverkaufs in Hamburg benötigt, damit der Eigentümer auch beweisen kann, dass ihm das Haus, die Wohnung oder das Grundstück gehört. Dieser Auszug muss aber auch einer Bank, Sparkasse oder sonstigem Kreditinstitut für eine Finanzierungsanfrage vorgelegt werden. Das Einholen eines Grundbuchauszugs übernehmen wir selbstverständlich immer für unsere Kunden.

 

Grunddienstbarkeiten

Eine Grunddienstbarkeit wird ins Grundbuch eingetragen und sichert dem Eigentümer des Grundstücks bestimmte Nutzungsrechte zu.

 

Beispiele:

Bebauungsbeschränkung

Grenzbaurecht

Lärm oder Schmutz akzeptieren

Leitungsrecht

Photovoltaik

Überbaurecht

Wegerecht / Überfahrtsrecht

 

Grundflächenzahl

Die Grundflächenzahl, auch als GRZ bezeichnet, sagt aus, wie hoch der Grundstücksanteil ist, der bebaut werden darf. Ein Wert von 0,3 besagt, dass auf einem 1.000 Quadratmeter großen Grundstück max. 300 m² Grundfläche überbaut werden darf.

 

Grundsteuer Hamburg

Die Grundsteuer in Deutschland ist eine Steuer, die auf einen Grundbesitz (Grundstücke und Unternehmen der Forst- und Landwirtschaft) erhoben wird und ist eine Objektsteuer.

 

Grundstücksentwicklung Hamburg

Das primäre Ziel eines Grundstücksentwicklers ist es, dass man ein Recht auf Bebauung schaffen möchte. Das heißt: eine Genehmigung zur Errichtung eines Objektes wie ein Mehrfamilienhaus oder eine Wohnanlage für Miet- oder Eigentumswohnungen einzuholen.

 

Wir als u.a. bestens ausgebildete Kaufleute in der Grundstückswirtschaft mit jahrzehntelanger Erfahrung im Grundstücksverkehr projektieren regelmäßig Grundstücke (für Wohnen & Gewerbe) jeder Art und Größe, die wir dann auch vermarkten.

 

Grundstücksrecht 

Als grundstücksgleiche Rechte werden dingliche Rechte bezeichnet, die rechtlich wie das Grundstück selbst behandelt werden.

 

Welche gibt es:

Erbbaurecht

Grunddienstbarkeit

Grundpfandrecht

Nießbrauch

Vorkaufsrecht

 

Grundstücksteilung

Bei einem Grundstücksverkauf in Hamburg über uns organisieren wir mit unserem Netzwerk die Teilung für unsere Kunden, wenn es denn möglich ist. Ist eine Realteilung oder ideelle Aufteilung / Zerlegung nach dem Wohnungseigentumsgesetz möglich, kann man einen höheren Grundstückspreis beim Verkaufen erzielen. Wir übernehmen auch die Prüfung für Grundstückseigentümer. Gerne beraten wir über Ablauf, Vermessung, Kosten und Notar.

 

Weitere Informationen: Grundstück in Hamburg real und ideell teilen lassen

 

Grundstücksvermessung

Zu den klassischen Aufgaben eines Vermessungsbüros in Hamburg gehört ein Grundstück zu vermessen. Immer wenn eine Immobilie erstellt werden soll, findet man die Grundstücksvermesser auf dem Baugrundstück. Um das neu zu erstellende Gebäude vermessungstechnisch zu erfassen, nennt man Einmessung. Wer einen Teil von seinem Grundstück in Hamburg abtrennen möchte, um diesen zu verkaufen, muss eine Teilungsvermessung durchführen lassen.

 

Hamburgische Bauordnung

Das Bauordnungsrecht für Hamburg regelt das Errichten, Ändern, Nutzen und auch den Abbruch von baulichen Anlagen, insbesondere von Gebäuden. Im Mittelpunkt steht das einzelne Objekt mit seinen diversen Eigenschaften und seine Beziehung zur direkten Nachbarschaft.

 

Lageplan

Dieser Plan stellt allgemein die zeichnerische wie auch maßstäbliche Darstellung eines Objektes im Zusammenhang mit seiner Lage, seinem Umfeld und seiner Situation u. a. bei einem Bauantrag dar.

 

Liegenschaft

Eine Liegenschaft in Hamburg bezeichnet Grundstücke aller Art und Größe, was bebaute wie auch unbebaute Grundstücke betreffen kann. Primär wird es in Verbindung mit dem Katasteramt gebracht. Dort wird auch das Liegenschaftskataster geführt, das sich in ein Liegenschaftsbuch und in ein Flurbuch gliedert.

 

Nachbarschaftsrecht

Dieses Recht gibt es in Hamburg nicht. Bezüglich Nachbarrecht gibt es noch in Bremen und Mecklenburg-Vorpommern keine gesetzlichen Reglungen. Hier wird sich aber teilweise auch an die Bestimmungen aus Niedersachsen orientiert.

 

Private Grünfläche in Hamburg

Die im Bebauungsplan Hamburg ausgewiesenen privaten Grünflächen mit Zweckbestimmung Gartenland dienen primär der Naherholung von Bewohnern und Verbesserung des urbanen Klimas. Außerdem sollen sie die Bebauung in ausgewählten Hamburger Stadtteilen auflockern. Eine Bebauung ist auf solchen Flächen ausgeschlossen.

 

Vorkaufsrecht

Das Vorkaufsrecht ist ein Recht, in einen Kaufvertrag über Immobilien und Grundstücke in Hamburg durch einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung gegenüber dem Verkäufer als Käufer eintreten zu dürfen.

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